Garantiebestimmungen
Pianohaus Maintal B.M. GmbH
Wichtiger gesetzlicher Hinweis:
Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln (Gewährleistung nach §§ 437, 438 BGB) stehen dem Käufer unentgeltlich zu und werden durch diese freiwillig eingeräumte Garantie des Verkäufers nicht eingeschränkt.
1. Inhalt und Umfang der Garantieleistung
1.1. Das Garantieversprechen gilt für neue, gebrauchte sowie sachgemäß generalüberholte oder teilrestaurierte Instrumente aus unserem Sortiment. Bei von uns restaurierten, generalüberholten oder reparierten Instrumenten umfasst die Garantie die von uns durchgeführten handwerklichen Arbeiten und die von uns verwendeten Teile, sofern es sich dabei nicht um typische Verschleißteile handelt.
1.2. Während der Garantiezeit übernehmen wir im Garantiefall nach eigener Wahl entweder den kostenfreien Austausch des fehlerhaften Bauteils oder die kostenfreie Reparatur durch einen von uns autorisierten Vor-Ort-Servicepartner. Der Austausch fehlerhafter Komponenten kann durch funktionell gleichwertige Austauschteile erfolgen.
1.3. Von der Garantie erfasst sind ausschließlich die anfallenden Materialkosten sowie die Arbeitszeiten für die Mängelbeseitigung. Darüber hinausgehende Servicekosten (z. B. für das reguläre Stimmen oder die Regulation der Mechanik) werden von uns nicht übernommen.
1.4. Die Garantie wird als persönliche Absicherung gewährt. Sie ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den Erst-Erwerber des Instruments.
1.5. Diese freiwillig gewähre Garantie erlischt sofort, sofern Eingriffe, Reparaturen oder technische Veränderungen an dem Instrument durch Personen durchgeführt werden, die nicht von uns hierzu autorisiert wurden.
1.6. Elektronische Zusatzeinrichtungen (wie z. B. nachträglich oder werkseitig verbaute Silent-Systeme, Midi-Schnittstellen oder Aufnahmesysteme) sind von dieser akustischen Instrumentengarantie ausdrücklich ausgeschlossen.
1.7. Von der Garantie ausgeschlossen ist der gewöhnliche, nutzungsbedingte Verschleiß. Wartungsarbeiten wie die mechanische Regulation, die Intonation der Hämmer sowie die regelmäßige Stimmung sind nicht Bestandteil der Garantie und vom Käufer zu tragen.
2. Garantiegeber
Pianohaus Maintal B.M. GmbH
Vertreten durch die Geschäftsführung: Birgit Müller
Michelauer Straße 104, D-96247 Michelau
Website: www.pianohaus-maintal.de
E-Mail: info@pianohaus-maintal.de
Telefon: 0049 (0) 9574 2929298
3. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
3.1. Diese Garantie richtet sich ausschließlich an private Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Instrument zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3.2. Ein erkannter Garantiefall muss uns innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnahme schriftlich (per Brief) oder in Textform (per E-Mail) angezeigt werden. Eine verspätete Geltendmachung nach Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.
3.3. Die Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt die Vorlage dieses Garantiescheins sowie des originalen Kaufbelegs (Rechnung) voraus. Bei Fehlen dieser Dokumente sind wir berechtigt, die Garantieleistung abzulehnen.
4. Räumlicher Geltungsbereich und Dauer
4.1. Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie beschränkt sich auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Instrument außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist eine Inanspruchnahme ausgeschlossen.
4.2. Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre für gebrauchte und nicht restaurierte Instrumente.
4.3. Der Garantiezeitraum beginnt am Tag der physischen Auslieferung an den Käufer. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird die ursprüngliche Garantiezeit weder verlängert noch neu in Gang gesetzt.
5. Besondere Werterhaltungs-Pflichten des Käufers (Ausschlusskriterien)
Klavier- und Flügelmechaniken bestehen aus empfindlichen Naturmaterialien (Holz, Filz, Leder), die stark auf Umwelteinflüsse reagieren. Ansprüche aus dieser Garantie sind daher in folgenden Fällen ausgeschlossen:
5.1 Klimatische Schäden & Aufstellort: Das Instrument muss in Räumen mit einem stabilen Wohnraumklima betrieben werden. Die relative Luftfeuchtigkeit muss konstant zwischen 45 % und 65 % liegen, bei einer Raumtemperatur von ca. 20 Grad Celsius.
Das Aufstellen direkt an Wärmequellen (Abstand unter 100 cm zu Heizkörpern) oder unter direkter starker Sonneneinstrahlung ist unzulässig.
Bei Vorhandensein einer Fußbodenheizung ist der fachgerechte Einbau sowie der permanente Betrieb eines aktiven Klimaregulierungssystems (z. B. Piano LifeSaver) zwingend erforderlich.
Zeigt das Instrument Schäden durch extreme Trockenheit (insb. während der winterlichen Heizperiode) oder übermäßige Feuchtigkeit (z. B. Risse im Resonanzboden, lockere Stimmwirbel), ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung des vorgeschriebenen Raumklimas nachzuweisen.
5.2 Wartung & Pflege: Ein akustisches Tasteninstrument benötigt regelmäßige Wartung.
Innerhalb der ersten 3 bis 6 Monate nach der Lieferung wird eine erste Nachstimmung am neuen Standort dringend empfohlen.
Nachfolgend muss das Instrument mindestens einmal jährlich durch das Pianohaus Maintal oder einen von uns vorab schriftlich freigegebenen, qualifizierten Klavierbauer gestimmt und überprüft werden.
Der Kunde ist verpflichtet, diese regelmäßigen Wartungen im Servicefall durch Quittungen oder Protokolle des Klavierbauers nachzuweisen. Schäden, die auf unterlassene Pflege, verspätete Stimmungen oder vernachlässigte Regulation zurückzuführen sind, fallen nicht unter den Garantieschutz.
5.3 Äußere Einwirkungen: Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße mechanische Beanspruchung, chemische oder physikalische Einwirkungen, mutwillige oder fahrlässige Beschädigung sowie Schäden durch Elementarereignisse (z. B. Hochwasser, Frost oder Leitungswasserschäden)