Bei Kauf eines Instrumentes aus unserem Sortiment erhalten Sie einen Garantieschein von Pianohaus Maintal.
§ 1.Inhalt der Garantieleistung:
1.1 Das Garantieversprechen gilt für unsere gebrauchten Instrumente die durch uns durchgeführten Arbeiten. Als Reparaturleistungen sind dabei alle Arbeiten anzusehen, die zur Instandsetzung und Renovierung der Instrumente notwendig sind. Die Reparaturleistungen umfassen von uns hinzugefügte und/oder verwendete Teile, sofern es sich dabei nicht um Verschleißteile handelt.
1.2 Während der Garantiezeit übernehmen wir im Garantiefall nach eigener Wahl entweder den Austausch des fehlerhaften Bauteils auf unsere Kosten oder die kostenfreie Reparatur durch einen von uns autorisierten Vor-Ort Service Partner. Die Reparaturen und/oder der Austausch von fehlerhaften Teilen im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauschteilen erfolgen.
1.3 Von der Garantie sind ausschließlich die anfallenden Materialkosten sowie Arbeitszeiten erfasst. Darüberhinausgehende Kosten (z.B. das Stimmen, Regulation der Instrumente) werden durch uns nicht ersetzt.
1.4 Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den Erwerber.
1.5 Diese freiwillig gewährte Garantie erlischt, wenn an dem Instrument Tätigkeiten nicht von uns autorisierten Personen ausgeführt werden.
1.6 Elektronische Zusatzeinrichtungen (z.B. Silent-Systeme) sind von der zusätzlich gewährten Garantie ausgeschlossen. Hier finden die gesetzlichen Bestimmungen ihre Anwendung.
1.7 Von der Garantie ausgeschlossen sind die durch regelmäßigen Gebrauch eintretenden Abnutzungen. Wartungsarbeiten, wie Regulation, Intonation, Stimmung etc. sind nicht Teil der Garantie. Die Kosten hierfür müssen vom Käufer getragen werden.
1.8 Voraussetzung für die Garantie ist die richtige Standortwahl für das Instrument. Es muss von Wärmequellen mehr als 100 cm entfernt aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, z.B. bei Fußbodenheizung, wird der Einbau und der Betrieb einer Klimaregulierung erforderlich. Vor allem in der Heizperiode muss auf eine ausreichende Luftfeuchtigkeit von ca. 45–65 % geachtet werden.
1.9 In einem Turnus von ein- bis zweimal jährlich sollte eine Stimmung des Instruments durch einen fachkundigen Klavierbauer stattfinden.
1.10 Die Nachstimmung des Instruments wird innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung empfohlen.
§ 2.Garantiegeber:
Pianohaus Maintal B.M. GmbH, Michelauer Straße 104, D-96247 Michelau
Website: www.pianohaus-maintal.de E-Mail: info@pianohaus-maintal.de, Telefon: (+49) 9574 2929298
§ 3.Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen:
3.1. Die Garantie richtet sich ausschließlich an private Kunden (Verbraucher gem. § 13 BGB). Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, d.h. insbesondere den Kauf und die Verwendung des Instrumentes zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3.2. Die Garantie muss innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Garantiefalls bei uns schriftlich (per Brief) oder in Textform (bspw. per E-Mail) angezeigt werden. Die spätere Geltendmachung eines Garantieanspruches ist nicht möglich.
3.3. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nur unter Vorlage dieser Garantiebedingungen sowie des Kaufbeleges erforderlich. Fehlt es an einem dieser beiden Dokumente, sind wir berechtigt, jegliche Garantieleistungen abzulehnen.
§ 4.Geltungsbereich der Garantie:
4.1. Die Garantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland.
4.2. Eine Inanspruchnahme der Garantie bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Instrumenten ist ausgeschlossen.
§ 5.Dauer der Garantie:
5.1. Die Garantiedauer beträgt
2 Jahre für gebrauchte und nicht restaurierte Instrumente
5.2. Der Garantiezeitraum beginnt ab Lieferdatum. Die Garantiedauer wird durch
die Geltendmachung eines Garantieanspruches wird nicht verlängert und nicht erneuert.
§ 6.Ausgeschlossen sind Garantieleistungen insbesondere bei:
6.1. Unsachgemäßer Lagerung oder Beanspruchung. Dies umfasst insbesondere das Aufstellen des Instrumentes in Räumlichkeiten mit einer Luftfeuchtigkeit, die den Wert von 40–60 % unter- oder überschreiten. Sollte das Instrument auf eine Lagerung und/oder Verwendung in Räumen mit einer höheren oder niedrigeren Luftfeuchtigkeit hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung der vorgegebenen Luftfeuchtigkeit darzulegen. Des Weiteren setzt die Inanspruchnahme der Garantie voraus, dass das Instrument in Räumlichkeiten gelagert und/oder verwendet wurde, die stets ca. 20 Grad Celsius aufweisen und das vorgegebene Raumklima vorhanden ist . Sollte das Instrument auf eine Lagerung und/oder Verwendung in Räumen mit einer höheren oder niedrigeren Temperatur hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung der vorgegebenen Temperatur darzulegen.
6.2. Gewöhnlichem Verschleiß. Dies umfasst dabei insbesondere Benutzungsspuren auf der Oberfläche der Instrumente und Teile die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B. Stimmung des Instrumentes, Mechanikteile, Tasten, Saiten etc.
6.3. Die Instrumente bedürfen regelmäßiger Pflege, Stimmung und Regulierung. Sollte das Instrument auf unterlassene Pflege, Stimmung oder Regulierung hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, notwendigen Maßnahmen darzulegen.
6.4. Chemischen, physikalischen oder anderen äußeren Einwirkungen (z.B. Gewalteinwirkung, usw.).
6.5. Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder Naturerscheinungen (z.B. Hochwasser, Frost, usw.) entstehen.
6.6. Klimaschäden am Instrument durch unangemessenes Raumklima / Lagerort z.b. durch direkte Sonnen- oder Wärmestrahlung durch Heizungen z.b. auch bei Fußbodenheizung entstehen können und wenn nicht auf das vorgeschriebene Raumklima geachtet wird.
§ 7. Schließlich sind Leistungen im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen, soweit Service- und Reparaturleistungen am Instrument nicht durch uns oder von einem durch uns autorisierten Dienstleister vorgenommen worden sind. Es steht dem Kunden frei, uns einen Dienstleister für Wartungsarbeiten vorzuschlagen, den wir nach entsprechender Einschätzung frei geben werden. Dabei ist innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Lieferung und sodann mindestens einmal jährlich ein Service Ihres Instrumentes notwendig.